75 Jahre Todesurteil Schwester Restitutas

Federzeichnung zur Verhaftung Sr. Restitutas durch die Gestapo

„Die Angeklagte Kafka wird wegen landesverräterischer Feindbegünstigung und Vorbereitung zum Hochverrat zum Tode und zum Ehrenrechtsverlust auf Lebenszeit verurteilt.“

So lautete am 29. Oktober 1942 die ernüchternde Antwort der Nationalsozialisten auf Sr. Restitutas Einsatz für Menschenrecht, Menschenwürde und ein freies Österreich.

Vorgeschichte zur Verhaftung

Sr. Restituta erkennt bald die zutiefst widerchristliche und menschenverachtende Haltung des nationalsozialistischen Regimes und tritt ohne Abstriche für Glauben, Recht und Menschenwürde ein.

Im Herbst 1939 hängt sie mit ihrer Mitschwester Kajetana in der neuen chirurgischen Station des Mödlinger Krankenhauses Kruzifixe auf. Sr. Restituta weigert sich trotz strikten Befehls der Nationalsozialisten, die Kreuze wieder zu entfernen.

Sr. Restituta wird am 8. Dezember 1941 beim Diktieren eines pazifistischen und österreich-patriotischen „Soldatenlieds“ sowie eines Berichts über die von den Nationalsozialisten gestörte, im Freiburger Münster (Deutschland) abgehaltene „1. Bekenntnisfeier“ deutscher katholischer Jugend abgehorcht. Der SS-Arzt Dr. Lambert Stumfohl eignet sich das für einen Durchschlag verwendete Karbonpapier an und denunziert Sr. Restituta bei der Gestapo. Weitere belastende Dokumente wurden bei Sr. M. Restituta nicht gefunden.

Verhaftung und Gefängnis

Mehr als zwei Monate später, am Aschermittwoch, dem 18. Februar 1942, verhaftet die Gestapo Sr. M. Restituta im Krankenhaus Mödling. Sie kommt zunächst in das Polizeigefängnis Rossauer Lände in Wien. Am 6. März 1942 wird sie in die Untersuchungshaftanstalt am Landesgericht Wien I eingeliefert.

NS-Volksgerichtshof (VGH)

Die Anklage gegen Sr. Restituta wegen

„Vorbereitung zum Hochverrat“

musste an den Volksgerichtshof in Berlin weitergegeben werden, da diesem die Aburteilung von Landes- und Hochverratsfällen oblag. Der Volksgerichtshof war ein Sondergericht, das 1934 vom NS-Regime errichtet wurde und seit Juni 1938 für das Gebiet Österreich zuständig war. Der VGH fällte in willkürlichen und außerhalb der Rechtsordnung stehenden Verfahren mehrheitlich Todesurteile.

Bei Sr. Restitutas Hauptverhandlung führte Dr. Kurt Albrecht den Vorsitz, der Präsident des wegen seiner vielen Todesurteile gefürchteten 5. Senats. So wird auch Sr. Restituta am 29. Oktober 1942

„zum Tode und zum Ehrenrechtsverlust auf Lebenszeit“

verurteilt wird.

Gnadengesuche

Insgesamt acht Gnadengesuche für die Aufhebung des Todesurteils gegen Sr. Restituta wurden eingereicht, unter anderem von Kardinal Theodor Innitzer. Vergebens, denn Martin Bormann, der Leiter der NSDAP-Parteikanzlei, hielt

„vielmehr aus Abschreckungsgründen den Vollzug der Todesstrafe für erforderlich“.

Aufhebung des Todesurteils

55 Jahre nach Verkündigung des Todesurteils wird am 19. November 1997 auf Antrag von den Franziskanerinnen von der christlichen Liebe und Rudolf Kafka, Großneffe 5. Grades, vom Landesgericht für Strafsachen Wien per Beschluss festgestellt, dass die durch den NS-Volksgerichtshof am 29.10.1942 ausgesprochene Verurteilung Sr. M. Restitutas zum Tod

„als nicht erfolgt gilt.“

Heilige Messe zum 75. Jahrestag des Todesurteils am 29.10.2017

Predigt von Direktor Mag. Martin Leitner